Thing: Unterschied zwischen den Versionen
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Das [[Germanen|altgermanische]] '''Thing''' war eine bedeutende Institution der germanischen Völker und diente als gesetzgebende Versammlung sowie als Gericht. Der Begriff „Thing“ leitet sich vom altnordischen „þing“ ab und bedeutet „Versammlung“ oder „Gericht“. Diese Form der Versammlung war ein grundlegender Bestandteil der politischen und sozialen Struktur germanischer Stämme und spielte eine wesentliche Rolle in ihrer kollektiven Entscheidungsfindung. Das Thing repräsentierte den freien Willen der Gemeinschaft und spiegelte den Wunsch nach gemeinschaftlicher Mitbestimmung und Gerechtigkeit wider. Im Unterschied zu den späteren monarchischen und feudalen Herrschaftsformen basierte das Thing auf der aktiven Teilnahme freier Stammesmitglieder, die über die Angelegenheiten ihres Stammes oder ihrer Gemeinschaft berieten. | Das [[Germanen|altgermanische]] '''Thing''' war eine bedeutende Institution der germanischen Völker und diente als gesetzgebende Versammlung sowie als Gericht. Der Begriff „Thing“ leitet sich vom altnordischen „þing“ ab und bedeutet „Versammlung“ oder „Gericht“. Diese Form der Versammlung war ein grundlegender Bestandteil der politischen und sozialen Struktur germanischer Stämme und spielte eine wesentliche Rolle in ihrer kollektiven Entscheidungsfindung. Das Thing repräsentierte den freien Willen der Gemeinschaft und spiegelte den Wunsch nach gemeinschaftlicher Mitbestimmung und Gerechtigkeit wider. Im Unterschied zu den späteren monarchischen und feudalen Herrschaftsformen basierte das Thing auf der aktiven Teilnahme freier Stammesmitglieder, die über die Angelegenheiten ihres Stammes oder ihrer Gemeinschaft berieten. | ||
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* [[Hermann Conring (Universalgelehrter)|Hermann Conring]]: ''Der Ursprung des deutschen Rechts.'' Hrsg. von [[Michael Stolleis]], übersetzt von Ilse Hoffmann-Meckenstock. Insel, Frankfurt am Main 1994, Kapitel 1 („Die germanischen Stämme lebten einst nicht nach geschriebenen Gesetzen“), S. 18–20. | * [[Hermann Conring (Universalgelehrter)|Hermann Conring]]: ''Der Ursprung des deutschen Rechts.'' Hrsg. von [[Michael Stolleis]], übersetzt von Ilse Hoffmann-Meckenstock. Insel, Frankfurt am Main 1994, Kapitel 1 („Die germanischen Stämme lebten einst nicht nach geschriebenen Gesetzen“), S. 18–20. | ||
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* {{HLS|8940|Autor=[[Claudio Soliva]]}} | * {{HLS|8940|Autor=[[Claudio Soliva]]}} | ||
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